AGB

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  1. 1. Therapievereinbarung bei Physiotherapie durch einen Wahltherapeuten/eine Wahltherapeutin

    Die freiberufliche Berufsausübung der Physiotherapie erfolgt auf der Grundlage eines Behandlungsvertrages, der auf Grund einer Willenseinigung zustande kommt.
  2. 2. Die physiotherapeutische Behandlung umfasst:

    • Physiotherapeutische Befunderhebung
    • Definition des Behandlungszieles
    • Auswahl der Behandlungsmethoden bzw. Maßnahmen
    • Durchführung der Behandlung
    • Schriftliche Dokumentation
    • Kontakte zu anderen (Gesundheits-) Einrichtungen bzw. Angehörigen anderer Gesundheitsberufe
    • Anleitung von Angehörigen
    • Hausbesuche
  3. 3. Selbstbestimmung und Obliegenheiten des Patienten

    Jeder Patient, jede Patientin darf und soll:
    • aktiv an der Therapie mitarbeiten und die Therapiemaßnahmen selbst (mit-) bestimmen.
    • Auskünfte und Informationen über medizinisch relevante Tatsachen dem Therapeuten mitteilen.
    • die Behandlungsanweisungen befolgen.
  4. 4. Berufsrechtliche Voraussetzungen

    Im Bereich einer Krankenbehandlung ist eine ärztliche Verordnung notwendig. Bei präventiven Maßnahmen - wie z.B. Rückenschule, ohne gleichzeitigem Vorhandensein von Rückenbeschwerden - ist keine Verordnung des Arztes notwendig.
  5. 5. Kosten

    • Über die Höhe der Kosten informiert Sie das Sekretariat.
    • Die Bezahlung erfolgt bar, oder mit Erlagschein nach Beendigung der Therapie.
    • Zahlungsziel ist 14 Tage nach Erhalt der Rechnung auf das jeweilige Konto des Therapeuten.
    • Nach der Einzahlung der Behandlungskosten kann die Rechnung zur Rückvergütung bei der jeweiligen Krankenkasse, einem Sozialversicherungsträger, oder einer privaten Versicherung eingereicht werden.
  6. 6. Beendigung der Betreuung

    Die Beendigung der Therapie ist jederzeit im Einvernehmen möglich.
    Der Umfang der Verordnung definiert den berufsrechtlich zulässigen Umfang der Therapie.

    Seitens des Physiotherapeuten ist die vorzeitige Beendigung der Behandlung ohne Angaben von Gründen möglich. Des Weiteren bei:
    • mangelnder Mitwirkung des Patienten an der Therapie
    • nicht (mehr) gegebener Verantwortbarkeit der Behandlung

    Die Beendigung der Therapie Seitens des Patienten ist bei wichtigen Gründen, wie z.B. Krankenhausaufenthalt möglich. Die bis zum Zeitpunkt des Therapieabbruchs entstandenen Kosten werden dem Patienten in Rechnung gestellt.
  7. 7. Haftungsausschluss

    Die Mitnahme von Wertgegenständen zur Therapie ist nicht notwendig und wird auch nicht empfohlen. Werden solche Gegenstände entwendet haftet der Patient/die Patientin selbst.
  8. 8. Gerichtsstand

    Der Gerichtsstand: Salzburg.